Probationärer Führerausweis

Was bedeutet ein probationärer Führerausweis?

Mit Ihrem ersten Führerausweis der Kategorie A oder A beschränkt (Motorrad) oder B (Auto) gilt eine Probezeit von drei Jahren.
Das Enddatum Ihrer Probezeit finden Sie auf Ihrem Führerausweis unter Punkt 4b „Ablaufdatum“.

Was muss ich wissen?

  • Sie müssen den Weiterbildungskurs innerhalb des ersten Jahres absolvieren, andernfalls kann die Polizei Sie bei einer Kontrolle büssen.

  • Mit einem probationären Führerausweis gilt die Regel: Null Promille Alkohol beim Fahren.

  • Wird Ihnen der Führerausweis während der Probezeit entzogen, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

  • Wird Ihnen der Führerausweis während der Probezeit ein zweites Mal entzogen, verlieren Sie den Führerausweis und müssen von vorne beginnen.

Welche Weiterbildungskurse muss ich besuchen?

Sie müssen den Weiterbildungskurs innerhalb des ersten Jahres absolvieren, andernfalls kann die Polizei Sie bei einer Kontrolle büssen.

 

Wie erhalte ich den definitiven Führerausweis?

Sobald Sie den Weiterbildungskurs absolviert haben, senden wir Ihnen am Ende der Probezeit Ihren definitiven Führerausweis zu.

Sie müssen nichts weiter unternehmen.

 

Ich habe den Weiterbildungskurs nicht besucht, was nun?

Nach Ablauf Ihrer Probezeit dürfen Sie nicht mehr fahren. Sie haben die Möglichkeit, die vorgeschriebene Weiterbildung nachzuholen. Melden Sie sich für den Kurs an und senden Sie die Anmeldebestätigung an info@stva.zh.ch. Sie erhalten danach eine Tagesfahrbewilligung, die es Ihnen erlaubt, am Kurstag von Ihrem Wohnort zum Kursort und zurück zu fahren.

 

Ich habe meinen ausländischen Führerausweis umgetauscht, warum habe ich eine Probezeit?

Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb eines Jahres gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Liegt zwischen dem Prüfungsdatum und dem Einreisedatum weniger als ein Jahr, erhalten Sie einen probationären Führerausweis.