Verlängerung

Einen bestehenden Lernfahrausweis
können Sie nicht verlängern

Wenn Ihr Ausweis nicht mehr gültig ist, können Sie ein zweites Lernfahrgesuch der gleichen Kategorie einreichen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Den Sehtest müssen Sie nochmals machen, wenn der letzte länger als 24 Monate her ist.
  • Den Nothilfekurs müssen Sie nochmals machen, wenn er mehr als sechs Jahre zurückliegt.
  • Sie müssen die Theorieprüfung nicht wiederholen, wenn Sie diese nach dem 1. Januar 2021 gemacht haben oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie die Theorieprüfung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.
  • Den Verkehrskunde-Kurs müssen Sie nicht wiederholen, wenn Sie diesen nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben, oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie den Verkehrskunde-Kurs vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und dieser mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie ihn wiederholen.
  • Sie müssen die praktische Grundschulung für die Kategorie A1 und A beschränkt nicht mehr wiederholen, wenn Sie den Grundkurs nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben. Wenn Sie die praktische Grundschulung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als ein Jahr zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.

Die bereits absolvierten negativen Prüfungen der letzten zwei Jahre werden auf den neuen Lernfahrausweis übertragen.