Bei der winis fahrschule lernst Du das Autofahren mit Spass und Freude.
Die Ausbildung ist professionel und nach den neusten Regeln gestaltet.
Nur bei winis fahrschule können deine privaten Fahrlehrer (Eltern, Geschwister, Gotte, Götti) bei einer Fahrstunde mitfahren. Damit wird die private Ausbildung professioneller und Du erreichst dein Ziel Fahrausweis schneller und günstiger.
In der Rubrik Eltern sind einige Tips die Du und deine privaten Fahrlehrer durchlesen können.
Bei winis fahrschule kannst du wählen welche Ausbildung Du machen möchtest geschaltet oder Automat:
- Automat mit Tesla Model3
- Geschaltet mit Opel ASTRA J
Schreibe im Anmeldeformular unter Ihre Mitteilung mit welcher Variante Du beginnen möchtest oder rufe mich einfach an.
Natürlich kannst Du auch auf beiden Varianten Autofahren lernen.
Eine beliebte Variante ist mit geschaltet anfangen und während der Fahrausbildung auf Automat wechseln und die Prüfung mit Automat abschliessen.
So hast Du nach der Ausbildung beide Varianten im Griff.
Anmeldeformular
Fahrstunden Dietikon ab Bahnhof Dietikon
Alle anderen Destinationen nach Absprache
Einen bestehenden Lernfahrausweis
können Sie nicht verlängern
Wenn Ihr Ausweis nicht mehr gültig ist, können Sie ein zweites Lernfahrgesuch der gleichen Kategorie einreichen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Den Sehtest müssen Sie nochmals machen, wenn der letzte länger als 24 Monate her ist.
- Den Nothilfekurs müssen Sie nochmals machen, wenn er mehr als sechs Jahre zurückliegt.
- Sie müssen die Theorieprüfung nicht wiederholen, wenn Sie diese nach dem 1. Januar 2021 gemacht haben oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie die Theorieprüfung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.
- Den Verkehrskunde-Kurs müssen Sie nicht wiederholen, wenn Sie diesen nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben, oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie den Verkehrskunde-Kurs vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und dieser mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie ihn wiederholen.
- Sie müssen die praktische Grundschulung für die Kategorie A1 und A beschränkt nicht mehr wiederholen, wenn Sie den Grundkurs nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben. Wenn Sie die praktische Grundschulung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als ein Jahr zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.
Die bereits absolvierten negativen Prüfungen der letzten zwei Jahre werden auf den neuen Lernfahrausweis übertragen.
Bei Fragen kannst Du mich anrufen oder ein e-mail schreiben
079 289 85 33
winis@winis.ch